Bürgerinitiative Frankfurter Berg
Starkregen am Frankfurter Berg/Pilotprojekt der Stadt Frankfurt
Starkregenereignisse in den Jahren 2014 2015 2016 2017 2020 2021 2023 2024
2026
11.01.2026
Mail an Frau Zapf-Rodríguez (Umweltdezernentin)
Sehr geehrte Frau Zapf-Rodríguez,
auf Nachfrage beim Ortsbeirat 10 wurde uns mitgeteilt, dass das Konzept Starkregenvorsorge Pilotprojekt Frankfurter Berg (Bericht Dr. Pecher AG von 2025) inzwischen beim Umweltamt der Stadt Frankfurt vorliegt. Es soll im ersten Quartal 2026 im Ortsbeirat 10 vorgestellt werden.
Die Bürgerinitiative Frankfurter Berg ist daran interessiert, vorab das Konzept zu erhalten, um sich damit vor einer Veranstaltung des Ortsbeirates vorbereiten zu können.
Würden Sie uns bitte insofern das Konzept zukommen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Centner
im Auftrag der
Bürgerinitiatiave Frankfurter Berg
https://frankfurter-berg.com/buergerinitiative_frankfurter_berg/
Antwort von Frau Eiselt kam prompt:
zu 1. Die Information habe ich vom Umweltamt erhalten.
zu 2. Das Konzept liegt dem Umweltamt vor.
zu 3. Mir liegt das Konzept nicht vor.
Mail an die Ortsvorsteherin des Ortsbeirats 10 Wera Eiselt (Grüne).
Frau Eiselt hatte im Interview mit der Frankfurter Rundschau am 24.12.2025 gesagt: „Das Konzept liegt vor und die Stadt hat dem Ortsbeirat den Vorschlag gemacht, eine Sitzung im ersten Quartal 2026 dazu anzubieten“
Dazu habe ich ihr folgende Fragen gestellt:
1. Von wem haben Sie die Information, dass das Konzept (Bericht Dr. Pecher AG) vorliegt?
2. Wem liegt das Konzept vor? Der SEF, ASE oder dem Dezernenten Siefert?
3. Wenn Ihnen das Konzept vorliegt, könnten Sie es uns bitte zur Verfügung stellen?
08.01.2026
Bisher noch keine Antwort vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) – Schreiben an Frau Zeibekis (SEF) mit Fragen zur Überleitung der Leitung an das ASE, neuer Ansprechpartner auf Seiten ASE und den Zeitpunkt der Übersendung des Konzepts, was für 2025 vorgesehen war. Angeblich soll es im 1. Quartal im Ortsbeirat 10 vorgestellt werden
2025
22.12.2025 Schreiben an das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE):
– An: starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de – CC: Ortsbeirat 10, Presse
Sehr geehrte Damen und Herren des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE),
Frau Zeibekis von der Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) teilte uns am 9. Dezember 2025 mit, dass die Leitung des Pilotprojekts Starkregen Frankfurter Berg von der SEF auf das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) übergeben wurde. Dabei wurde die o.a. EMail-Adresse angegeben, wohin wir unsere weiteren Fragen schicken sollen.
Was uns natürlich interessiert: Wer als Person übernimmt die Leitung beim Amt für Straßenbau und Erschließung, so dass wir auch weiterhin einen konkreten Ansprechpartner, entsprechend Frau Zeibekis von der SEF, hätten?
Das Pilotprojekt wurde einst als gemeinsames Projekt von SEF und den betroffenen Bürgern/Bürgerinitiative beschrieben.Natürlich fragen wir uns, wieso die SEF, die von Anfang dieses Projekt leitete, dieses einfach aufgibt und das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) überlässt, wobei wir erstmal nicht davon ausgehen möchten, dass es dadurch schlechter laufen könnte. Das muss die Zeit und das müssen die Taten zeigen.
Außerdem möchten wir fragen, ob das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) den gesamten Briefwechsel (Emails) zwischen der SEF und der Bürgerinitiative Frankfurter Berg und auch alle notwendigen Dokumente, wie z.B. das Protokoll der Bürgerversammlung vom 23.9.2024 vorliegen hat und wir davon ausgehen können, dass das ASE mit dem aktuellen Wissensstand das Projekt fortsetzt.
Wir hoffen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und wünschen uns eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Centner
im Auftrag der Bürgerinitiative Frankfurter Berg
www.frankfurter-berg.com/starkregen-2024-2/
09.12.2025 Antwort von Frau Zeibekis (SEF)
Sehr geehrter Herr Centner,
Sie hatten Ende November nach dem Sachstand beim Pilotprojekt Starkregenvorsorgekonzept Frankfurter Berg gefragt. Sie haben um Auskunft zu konkreten Fragen gebeten. Unsere Antworten haben wir in Rot eingefügt
- Welche Maßnahmen wurden seit der Veranstaltung umgesetzt?
Generell betrachtet der Magistrat die Starkregenvorsorge als Gemeinschaftsaufgabe, zu der private Dritte und städtische Ämter und Betriebe ihren Beitrag leisten müssen. Der Magistrat arbeitet daher in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe an dem Thema. Derzeit werden ergänzende organisatorische und personelle Voraussetzungen geschaffen, um die in der Starkregengefahrenkarte identifizierten Gefahrenpunkte zu bearbeiten. Ein Magistratsbeschluss befindet sich in Vorbereitung.
Um städtische Maßnahmen auf Grundlage des Starkregenvorsorgekonzeptes Frankfurter Berg in konkrete Projekte umzuwandeln und entsprechende Planungen zu erstellen, bedarf es erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen. Erste finanzielle Mittel für Projekte im Pilotgebiet wurden beantragt.
- Wann ist die Veröffentlichung des Berichts der Dr. Pecher AG vorgesehen?
Die Veröffentlichung des Berichtes wird in Kürze erfolgen.
- Gibt es einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen?
Die Umsetzung der Maßnahmen zur Starkregenvorsorge erfolgt ab 2028, da (s.o.) die erforderlichen Haushaltsmittel freigegeben und der Magistratsbeschluss verabschiedet werden müssen.
- Wurden die als kurzfristig umsetzbar bezeichneten punktuellen Maßnahmen bereits durchgeführt? Falls nein, wann ist deren Umsetzung geplant?
Derzeit wird als punktuelle Maßnahme eine Starkregenvorsorge im Holunderweg geplant, die im kommenden Jahr umgesetzt wird.
Ich hoffe, dass die Antworten für Sie hilfreich waren.
Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass die Leitung des Projektes inzwischen beim Amt für Straßenbau und Erschließung liegt. Ich bitte Sie deshalb, alle weiteren Fragen zum Projekt an folgende E-Mail-Adresse zu schicken:
starkregen.amt66@stadt-frankfurt.de
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Zeibekis
Leiterin der Abteilung 68.2
Grundlagen, Erschließung und Grundstücksentwässerung
23.11.2025 E-Mail der BI an die SEF – Pilotprojekt Starkregenvorsorge Frankfurter Berg – Nachfragen zum aktuellen Stand
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 23.05.2025 sowie die Eigentümerinformationsveranstaltung „Starkregenvorsorgekonzept für den Stadtteil Frankfurter Berg“ am 23.09.2024 im Titus-Forum möchten wir den aktuellen Stand des Projekts erfragen.
Nach über einem Jahr ohne konkrete Informationen wächst bei vielen Anwohnern die Sorge, dass die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen ins Stocken geraten ist. Die wiederholten Starkregenereignisse haben erhebliche Schäden verursacht und stellen weiterhin ein Risiko für die Bevölkerung dar. Vor diesem Hintergrund ist eine transparente Kommunikation besonders wichtig, um das Vertrauen in die städtischen Stellen zu erhalten.
Wir bitten Sie daher um Auskunft zu folgenden Punkten:
- Welche Maßnahmen wurden seit der Veranstaltung umgesetzt?
- Wann ist die Veröffentlichung des Berichts der Dr. Pecher AG vorgesehen?
- Gibt es einen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen?
- Wurden die als kurzfristig umsetzbar bezeichneten punktuellen Maßnahmen bereits durchgeführt? Falls nein, wann ist deren Umsetzung geplant?
Die Bürgerinitiative Frankfurter Berg erwartet eine zeitnahe Rückmeldung, um die Anwohner über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte informieren zu können.
Mit der Bitte um Beantwortung bis 5. Dezember 2025.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
im Auftrag der Bürgerinitiative Frankfurter Berg
Tel 0177 7131194
https://frankfurter-berg.com/starkregen-2024-2/
14.05.2025 E-Mail der BI an die SEF – Pilotprojekt Starkregenvorsorge Frankfurter Berg – Nachfragen zum aktuellen Stand – Antworten vom 23.5.2025 durch die SEF in rot
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
Sie hatten am 6.2.2025 auf unsere Anfrage bezüglich des aktuellen Status der Umsetzung der Maßnahmen geantwortet. Vielen Dank dafür!
Das massive Starkregenereignis liegt nun über ein Jahr zurück. Mit den nächsten Überschwemmungen ist zu rechnen, aber von den angekündigten Maßnahmen der Stadt/SEF ist bislang nichts zu sehen.Wir möchten Folgendes nachfragen:
Zum Punkt „Wann beginnen die Maßnahmen“:
- Wird das Konzept nun im Laufe des zweiten Quartals 2025 vorliegen?
Voraussichtlich im 2. Quartal 2025 wird das Büro Pecher den Berichtsentwurf abgeben. Vor Veröffentlichung ist eine Prüfung durch die SEF und das ASE erforderlich. Je nach Qualität des Berichtes, gehen wir davon aus, dass die Veröffentlichung dann im 3. oder 4. Quartal 2025 erfolgen kann.
- Gibt es dazu schon ein konkretes Datum?
Nein, wir werden Sie informieren, sobald der Bericht geprüft ist.
Zum Punkt „schnelle Maßnahmen“:
- Ein Vertreter der ASE (Amt für Straßenbau und Erschließung) hatte während der Veranstaltung vom 23.9.2024 allen und auch hinterher einzelnen Bürgern erklärt, dass die Maßnahmen am Bordstein, Rinnen usw. ganz schnell von den Vertragsfirmen des Amtes übernommen werden können.
- Sie schreiben, dass diese Maßnahmen jedoch immer noch geprüft würden und am Ende des ersten Quartals/Beginn zweites Quartal 2025 ein Ergebnis vorliegen könnte. Die Zeit ist inzwischen überschritten.
- Wieso sind diese seinerzeit als kurzfristig umzusetzend genannten Maßnahmen dann doch noch in eine so lange Prüfungszeit geraten?
Aufgrund kurzfristiger Personalfluktuation verzögerte sich der Projektfortschritt. Inzwischen wurde die Prüfung der Maßnahmen abgeschlossen. Dabei hat sich herausgestellt, dass lediglich eine punktuelle Maßnahme mit einfachen Mitteln und ohne aufwendige Planung kurzfristig realisierbar ist.
- Wie lange dauert es dann vom Prüfungsabschluss bis zur Realisierung der Maßnahmen?
Die Umsetzung erfolgt durch die Straßenunterhaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Aufgrund von Personalengpässen stehen derzeit nur eingeschränkte Kapazitäten zur Verfügung, wobei der Fokus auf der Sicherstellung der Verkehrssicherheit liegt. Die genannten Maßnahmen im Bereich Holunderweg (Hausnummern 49–101) sind nun für die bauliche Umsetzung im dritten Quartal 2025 eingeplant. Konkret umfassen sie:
-
- den Austausch veralteter, nicht mehr funktionsfähiger Straßeneinläufe,
- die Installation neuer Einläufe sowie
- die Verbesserung des Kurvenbereichs bei Haus Nr. 97.
Die tatsächliche Umsetzung hängt jedoch von der Verfügbarkeit externer Dienstleister und möglichen, vorrangig zu behandelnden Maßnahmen zur Verkehrssicherheit ab. Gerne informiert das Amt für Straßenbau und Erschließung über den konkreten Ausführungstermin, sobald dieser feststeht.
Zum Punkt „Baumaßnahmen vom Sportplatz der TSG Frankfurter Berg Richtung Fa. Knebel“:
Nach Ihrer Aussage basiert die Maßnahme nicht auf dem Starkregenvorsorgekonzept. Wenn diese Maßnahme überhaupt nichts mit Starkregen zu tun hat, wieso wird an dieser Stelle mit sehr sehr großem Aufwand ein Regenwasserkanal erweitert, wohingegen an den Stellen, wo es notwendig wäre bisher nichts geschehen ist bzw. geschieht? Können Sie bitte mal genau darlegen, was es konkret mit dieser Maßnahme auf sich hat und warum sie vorgezogen wurde?
Die Maßnahme wurde nicht „vorgezogen“. Der Abfluss im Kanal war wegen einer Verstopfung nicht mehr sichergestellt.
Da die Verstopfung nicht beseitigt werden konnte, wurde der Kanal ausgetauscht und bei der Gelegenheit etwas größer ausgeführt als erforderlich.
Betriebliche Vorfälle, wie die oben genannte Verstopfung, können immer wieder auftreten. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neben Beton- und Fetteinleitungen können auch Erdeinträge ursächlich sein. Die SEF handelt bei Abflussstörungen mit Priorität.
Außerdem haben wir noch eine Frage zu den Kanalsanierungen der privaten Zuleitungen:
Wie Sie ja sicher wissen, gibt es sehr viel Unmut darüber, dass die Reihenhaus-Besitzer durch die seinerzeit unter den Häusern verlegten Abwasserrohre, die damals durch die Stadt genehmigt wurden, in den jeweiligen an einem Strang hängenden Leitungen eine sogenannte BGB-Gemeinschaft bilden sollen und gemeinschaftlich für alle Schäden aufzukommen haben, egal, wo der Schaden anfällt.
Die SEF hat in ihren Schreiben Firmen aufgeführt, die sie für diese Arbeiten vorschlagen.
Im von Ihnen gegengelesenen und korrigierten Gedächtnis-Protokoll der Veranstaltung steht:
„Wenn es Konflikte innerhalb von Hauszeilen gibt bezüglich der Umsetzung, bspw. einzelne Nachbarn/Eigentümer können oder wollen sich an der Maßnahme nicht beteiligen, so sind diese Sachverhalte zwischen den Eigentümern, ggf. juristisch, zu klären, die Stadt sieht hier die 5-Jahres-Frist als ausreichend. Für die Stadt ist das in Bezug auf Sanierungsmaßnahme unerheblich.“
Es entstanden viele Diskussionen darüber, wer in der jeweiligen Reihe die Verantwortung der Beauftragung und Bezahlung übernehmen sollte.
Dabei gibt es anscheinend durchaus Möglichkeiten, um hierbei Streitigkeiten zu vermindern bzw. zu vermeiden.
Denn: Es gibt durchaus Firmen auf der Liste, die bereit sind, Verträge mit allen gemeinsam zu schließen und einzeln abzurechnen. Da wäre doch schon eine Kuh vom Eis.
Es wäre schön gewesen, wenn die Stadt/SEF eine so wichtige Information auch auf der Veranstaltung vom 23.9.2024 kommuniziert hätte. Falls Sie aber nichts darüber wussten oder es Ihnen egal war, dann informieren wir sie hiermit gerne über diese Option.
Die Vertragsgestaltung von Anschlussnehmern mit Baufirmen oder Kanalinspekteuren fällt nicht in die Zuständigkeit der Stadt, wir bedanken uns aber für die Information.
Mit der Bitte um Beantwortung der Fragen bis 28.5.2025.
02.04.2025 FR „Südbahnhof deutlich besser gewappnet“: Stadt Frankfurt macht Fortschritte beim Starkregen-Schutz
„Am Frankfurter Berg setzt die Stadt ein weiteres Projekt zum Schutz vor Starkregen um. Acht städtische Grundstücke und vier private werden wetterfester gemacht. Das Gebiet ist im Osten der Autobahn 661, zwischen Berkersheimer Weg, Azaleen-, Holunder- und Fliederweg.
Unter anderem soll eine Rollschuhbahn künftig tiefer liegen, um mehr Wasser aufzunehmen, und eine zusätzliche Mulde soll Wasser sammeln und den Lachegraben ableiten. Der Riedberg wurde einst nach dem Schwammstadtprinzip aufgebaut. Gleiches soll für das Neubaugebiet am Hilgenfeld nördlich des Frankfurter Bergs gelten.“
11.2.2025 FNP Den Berg vor Wasser schützen
6.2.2025 Antwort Frau Zeibekis (SEF)
Sehr geehrter Herr Centner,
Sie haben sich im Namen der Bürgerinitiative Frankfurter Berg nach dem Stand zum Pilotprojekt Starkregenvorsorge Frankfurter Berg erkundigt. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
- Wann beginnen die ersten Maßnahmen?
Wie bereits in der Eigentümerversammlung erläutert, haben wir Ihnen den Bearbeitungsstand des Konzeptes vorgestellt. Die Anregungen der Eigentümer sollten bei der Finalisierung des Konzeptes berücksichtigt werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden zur Zeit konkretisiert und rechnerisch überprüft. Für die Vordimensionierung des Rückhaltebeckens in der Grünfläche am Lachegraben ist eine Abstimmung mit der Oberen Aufsichtsbehörde erforderlich, um die zulässige Größe der Einleitung in das Gewässer zu bestimmen.
Wir gehen davon aus, dass das Konzept im Laufe des zweiten Quartals 2025 vorliegen wird. Die Eigentümer werden dann von der SEF angeschrieben, da ab Fertigstellung des Konzeptes die Frist für ggf. erforderlichen Sanierungen der Zuleitungskanäle zu laufen beginnt.
- Sind sie schon beauftragt?
In der Versammlung wurde betont, dass mit Vorlage des Konzeptes die Maßnahmen soweit auf Konzeptebene vorbereitet sind, dass mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung begonnen werden kann. Eine Beauftragung ist noch nicht erfolgt, da die Grundlagen / das ausgearbeitete Konzept / teilweise Genehmigungen noch fehlen.
- Es wurden ja schnelle Maßnahmen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) angekündigt (z.B. Bordsteinerhöhungen). Diese waren als sehr kurzfristig realisierbar kommuniziert worden. Davon ist aber bisher nichts zu sehen. Wie ist der aktuelle Planungsstand dazu?
Derzeit wird geprüft, welche Maßnahmen tatsächlich kurzfristig umsetzbar sind. Dabei muss die örtliche Situation auch im Hinblick auf andere verkehrliche Belange, wie z.B. die Barrierefreiheit, überprüft werden. Mit einem Ergebnis ist zum Ende des 1. Quartals 2025/Anfang 2. Quartal 2025 zu rechnen. Wir hoffen, dass dann zeitnah erste Maßnahmen umgesetzt werden können.
- Es wurden Baumaßnahmen vom Sportplatz der TSG Frankfurter Berg aus am alten Trimm-Dich-Pfad Richtung Firma Knebel festgestellt. Die SEF ist nach Aussagen von Bauarbeitern beteiligt. Es sollen Rohre verlegt werden. Sind das Maßnahmen, die mit der Starkregenvorsorge zu tun haben?
Es handelt sich um Kanalerneuerungsmaßnahmen der Trennkanalisation. Der Regenwasserkanal wird auf DN 500 vergrößert. Die Maßnahme basiert nicht auf dem Starkregenvorsorgekonzept.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten. Sollten Sie noch weiter Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich wie immer gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Zeibekis
Leiterin der Abteilung 68.2
Grundlagen, Erschließung und Grundstücksentwässerung
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Goldsteinstraße 160, 60 528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 – 212 – 3 51 24
Mobil: +49 (0) 151 610 888 10
E-Mail: barbara.zeibekis@stadt-frankfurt.de
www.stadtentwaesserung-frankfurt.de
29.01.2025 E-Mail der Bürgerinitiative an die SEF/Stadt (CC Presse und Ortsbeirat 10):
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
bei der Veranstaltung „Vorstellung des Starkregenvorsorgekonzepts – Pilotprojekt Frankfurter Berg“ am 23.9.2024 wurden ja Maßnahmen angekündigt, um den Bewohnern des niedriger gelegenen Teils des Frankfurter Bergs (hauptsächlich Holunder-/Liguster- und Azaleenweg), die in den letzten Jahren immer wieder unter teils massiven Überschwemmungen nach Starkregenereignissen zu leiden hatten, Abhilfe zu bringen.
Die Bürgerinitiative Frankfurter Berg möchte deshalb gerne von der SEF bzw. der Stadt Frankfurt am Main wissen, wie der Fortschritt bzw. aktuelle Stand bei diesen Maßnahmen aussieht.
Zunächst einmal folgende Fragen:
- Wann beginnen die ersten Maßnahmen?
- Sind sie schon beauftragt?
- Es wurden ja schnelle Maßnahmen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) angekündigt (z.B. Bordsteinerhöhungen). Diese waren als sehr kurzfristig realisierbar kommuniziert worden. Davon ist aber bisher nichts zu sehen. Wie ist der aktuelle Planungsstand dazu?
- Es wurden Baumaßnahmen vom Sportplatz der TSG Frankfurter Berg aus am alten Trimm-Dich-Pfad Richtung Firma Knebel festgestellt. Die SEF ist nach Aussagen von Bauarbeitern beteiligt. Es sollen Rohre verlegt werden. Sind das Maßnahmen, die mit der Starkregenvorsorge zu tun haben?

Mit der Bitte um Beantwortung der Fragen bis 20.2.2025.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Frankfurter Berg
29.01.2025 Bürgerinitiative Frankfurter Berg – Nachbarschaftsmail „Aktueller Stand“ (wird hier nicht veröffentlicht)
03.01.2025 FNP Der Zehner Der Frankfurter Berg rang 2024 mit dem Vorsorgekonzept – Damit Regen nicht im Keller landet
2024
⇒ Starkregenereignis am 02.05.2024 18:50-19:30 Dauer 40 Min. Niederschlagsmenge ≈ 59 l/qm Wiederkehrzeit: > 100-jähriges Ereignis ⇐
FR Stadt startet Pilotprojekt zum Schutz vor Starkregen am Frankfurter Berg
09.12.2024 FNP Kosten in fünfstelliger Höhe: Sanierung in Frankfurt sorgt für Nachbarschaftskonflikte
30.11.2024 FR Starkregen-Schutz am Frankfurter Berg

05.11.2024 Antwort der Stadt Frankfurt/SEF zum Gedächtnisprotokoll:
Guten Tag Herr Centner,
zunächst vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, und die aus Sicht der Eigentümer und Eigentümerinnen wichtigen Punkte in Stichworten zusammen zu fassen. Wir haben an einigen Stellen kleine Änderungen vorgenommen, die durch Streichungen Ihres Textes und rote Formulierungen durch uns nachvollziehbar sein sollten. Unsere Änderungen sind in den Text unten eingetragen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Zeibekis
Leiterin der Abteilung 68.2
Grundlagen, Erschließung und Grundstücksentwässerung
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Goldsteinstraße 160, 60 528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 – 212 – 3 51 24
Mobil: +49 (0) 151 610 888 10
Fax.: +49 (0) 69 – 212 – 3 29 12
E-Mail: barbara.zeibekis@stadt-frankfurt.de
www.stadtentwaesserung-frankfurt.de
Von: Eberhard Centner
Gesendet: Sonntag, 27. Oktober 2024 12:38
An: Zeibekis, Barbara pf.dezernat12
Cc: …
Betreff: Starkregenvorsorgekonzept Frankfurter Berg – Bestätigung/Berichtigung und evtl. Ergänzungen zum Gedächtnisprotokoll
Sehr geehrte Frau Zeibekis, sehr geehrter Herr Siefert,
nach der Veranstaltung „Starkregenvorsorgekonzept am Frankfurter Berg“ im Titus-Forum am 23.09.2024 kam es teilweise doch zu manch unterschiedlichen Wahrnehmungen der Aussagen der SEF bzw. Stadt Frankfurt.
Vor dem Hintergrund, dass wir die betroffenen Nachbarinnen und Nachbarn richtig informieren wollen, haben wir die wichtigsten Inhalte der Veranstaltung stichpunktartig zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Gedächtnisprotokolle. Insofern kann es Abweichungen zum Gesagten geben.
Bitte prüfen Sie die folgenden Aussagen und geben uns eine Rückmeldung, ob diese so stimmen.
Das Konzept ist mittlerweile öffentlich zugänglich unter folgendem Link: PowerPoint-Präsentation stadtentwaesserung-frankfurt.de . Wir widmen uns in dieser Zusammenfassung primär den sich aus dem Konzept ergebenden Fragen sowie den Fragen, die im Zusammenhang mit der Kanalsanierung aufgekommen waren.
Generell wurde in der Veranstaltung eindringlich darauf hingewiesen, dass das Konzept noch nicht final ist, es sich noch in einem sog. „Diskussionsstand“ befände. Das finale Konzept wird für das Frühjahr 2025 geplant. Es sollen auch Informationen aus der Veranstaltung sowie Erkenntnisse, die danach noch aufkommen, in das finale Konzept mit einfließen.
Vorstellung Konzept:
Das Konzept weist verschiedene Maßnahmen aus. Diese sind nummeriert. Es ist erkennbar, dass einige Nummern fehlen, entsprechend sind Maßnahmen geplant, die nicht in dem Konzept stehen. Hintergrund ist, dass die nicht aufgeführten Maßnahmen entweder einzelne Eigentümer betreffen oder verworfen wurden, da sie nicht zielführend waren. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese private Maßnahmen im Konzept nicht aufgeführt. Die betroffenen Eigentümer werden separat in Kürze angeschrieben.
Alle Maßnahmen, bei denen Anwohner direkt mit ihren Grundstücken betroffen sind, sind freiwillig, die Stadt hofft hier auf Kooperation.
- Bordsteinerhöhungen
- dort wo Bordsteinerhöhungen angedacht/konzeptioniert sind, wird es eine Prüfung geben, ob eine reine Erhöhung der Bordsteine (leicht und kurzfristig umsetzbar) in Teilbereichen ausreicht oder ggf. mit weiteren Maßnahmen, wenn bspw. der Gehweg insgesamt zu niedrig ist, dieser zusätzlich mit angepasst werden muss.
- Stichwege als Notwasserwege
- Einige Stichwege sollen als Notwasserweg fungieren, was bedeutet, dass diese mit einer Rinne versehen werden sollen. Es ist zu prüfen, in wie weit eine Umgestaltung hierfür erforderlich ist.
- Regenrückhaltebecken
- Das Regenüberflutungsbecken Ein Regenrückhalt hinter dem Azaleenweg existiert, wie in Bebauungsplan B522 geplant. Der Bereich ist aktuell nicht ausgelastet, Ziel einer Maßnahme ist es, mittels Zuleitungen/Kanälen zu den Becken diese mehr auszulasten. mehr Wasser in diesen Bereich zu leiten und den Rückhalt in diesem Bereich zu vergrößern.
- Rollschuhbahn
- Die Rollschuhbahn sowie der Bolzplatz sollen dem Konzept entsprechend abgesenkt werden (Mulden), um als Regenrückhaltebecken zu fungieren. Auf Nachfrage hin soll die Neuanlage derart ausgestaltet werden, dass unmittelbare Anlieger am Park nicht von den Flutungen betroffen sind. Die tatsächlichen Realisierungsmöglichkeiten sind jedoch noch nicht final überprüft worden.
- Zeitraum Umsetzung der Maßnahmen
- Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden, wobei die „kleineren“ Maßnahmen im Zeitraum von 1-3 Jahren realisiert werden sollen
- Kosten der Maßnahmen
- Die Kosten für die öffentlichen Maßnahmen trägt vollständig die SEF/Stadt, auf die Anwohner kommt keinerlei Kostenbeteiligung zu. Hier gab es in Bezug auf die Thematik Lärmschutzwand Einwände von Anwohnern. Es wurde wiederholt klargestellt, insbesondere durch Stadtrat Siefert, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Abrechnung über die Maßnahmenkosten mit den Eigentümern geben wird.
- Kollision von öffentlichen Maßnahmen mit Kanalsanierung
- Wenn eine Kanalsanierung Sanierung eines Zuleitungskanals mit einer der Maßnahmen aus dem Starkregenvorsorge-konzept kollidiert, bspw. in den Fällen, wo ein zu sanierender Kanal in den Reihenhauszeilen Ligusterweg/Holunderweg teilweise unter einem Stichweg verläuft, der zu einem Notwasserweg umgebaut werden soll, hat die Stadt Bereitschaft signalisiert, sich in diesen Fällen individuell mit den betroffenen Eigentümern abzustimmen.
- Wasseranstauungen Berkersheimer Weg / Ecke Azaleenweg
- gemäß Aussagen von Anwohnern ist der Kanal an der Ecke nicht überlastet, es mangelt jedoch an Kanalschächten Sinkkästen, die Stadt hat signalisiert, den Sachverhalt, ggf. auch mit den Anwohnern bei einem Vor-Ort-Termin genauer zu begutachten.
Sachverhalte zur Kanalsanierung Sanierung der Zuleitungskanäle:
Kanalsanierungspflicht wurde intensiv mit den Beteiligten der Stadt erörtert.
- Die Pflicht zur Sanierung der Zuleitungskanäle obliegt den Eigentümern ab Anschluss an den öffentlichen Kanal in der Straße. So steht es in der Satzung der Stadt Frankfurt am Main.
- Dort, wo Zuleitungs-Kanäle bspw. wegen Hindernissen nicht vollständig durchfahren werden konnten, ist die Befahrung der noch nicht untersuchten Stränge durch die Eigentümer zu veranlassen. Die SEF wird sich an diesen zusätzlichen Kosten nicht beteiligen. wird die SEF sich an den Kosten, die Eigentümern entstehen, wenn sie in Eigenregie die Kanäle zu Ende befahren lassen müssen, beteiligen. Ist das so korrekt?
- Private Regenwasserkanäle sollen saniert werden, Schmutzwasserkanäle sind verpflichtend zu sanieren. Eine Sanierung der Regenwasserstränge wird auch deshalb empfohlen, um etwaige Durchnässungen der Keller in Folge beschädigter Regenwasserkanäle zu vermeiden.
- In den Reihenhauszeilen, die sich Stränge teilen, sind alle Eigentümer als BGB-Gesellschaft (siehe unten) gleichermaßen zur Sanierung verpflichtet.
- Auf vielerlei Fragen zum Gesamtkontext Kanalsanierung bei den Reihenhäusern mit gemeinsamen Strängen gab es folgende Klarstellungen von der Stadt Frankfurt/SEF:
- AlleDie Eigentümer von gemeinsamen Zuleitungskanälen sind gemeinsam haftbar. bilden eine BGB-Gesellschaft in Bezug auf die.
- Die Eigentümer sind gemeinschaftlich haftbar, wenn die Maßnahme nicht (vollständig) durchgeführt wird, selbst wenn ein Teil einer Hauszeile Sanierungsmaßnahmen in Teilbereichen vornimmt haften sie weiterhin für die nicht sanierten Bereiche.
- Die SEF wird als Ersatzmaßnahme nach Ablauf der 5-Jahres-Frist keine Sanierung vornehmen und den Eigentümern die Kosten in Rechnung stellen, eine Übernahme der Gesamtkoordination der Sanierungsmaßnahmen wird es nicht geben. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den Eigentümern und wird dort auch bleiben.
- Wenn es Konflikte innerhalb von Hauszeilen gibt bezüglich der Umsetzung, bspw. einzelne Nachbarn/Eigentümer können oder wollen sich an der Maßnahme nicht beteiligen, so sind diese Sachverhalte zwischen den Eigentümern, ggf. juristisch, zu klären, die Stadt sieht hier die 5-Jahres-Frist als ausreichend. Gleiches gilt, wenn ein Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Für die Stadt ist das in Bezug auf Sanierungsmaßnahme unerheblich, jeder Eigentümer kann in Gesamthaftung für einen nicht sanierten Strang genommen werden, entsprechend BGB.
- Wenn nachhaltig eine Hauszeile / ein Strang nicht instandgesetzt wird werden alle am Strang liegenden Häuser bzw. Eigentümer gemeinschaftlich in Haftung genommen mit den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Die Hintergründe, weshalb ein Strang möglicherweise nicht hat saniert werden können, sind unerheblich. Die Stadt signalisierte aber Bereitschaft, die Frist ggf. zu verlängern, hier wären dann Fristverlängerungen zu beantragen.
- Eindeutig festgehalten wurde, dass die 5-Jahres-Frist, abweichend von den Sanierungsaufforderungen, nicht bereits läuft! Die 5-Jahres-Frist wird erst anfangen zu laufen, wenn das finale Konzept zur Starkregenvorsorge vorliegt.
- Wie die rechtliche Situation ist, wenn Zuleitungen unter Grundstücken liegen, die dem Land Hessen gehören, muss noch geklärt werden.
Mit der Bitte um baldige Rückmeldung und
freundlichen Grüßen
Eberhard Centner
im Auftrag der
Bürgerinitiative Frankfurter Berg
27.10.2024 E-Mail der BI an SEF/Stadt – Bestätigung/Berichtigung und evtl. Ergänzungen zum Gedächtnisprotokoll zur Veranstaltung am 23.9.2024
26.09.2024:
25.9.2024 FR Wie der Regen nicht im Keller landet
Stadtentwässerung: Starkregenvorsorgekonzept Frankfurter Berg
Fragenkatalog für die Veranstaltung am 23.9.2024
22.09.2024 FNP Viele Fragen zur Starkregenvorsorge
16.09.2024 Einladungs-E-Mail von der Unternehmenskommunikation SEF für das Titus-Forum
12.09.2024 Mail an den Büroleiter des Mobilitätsdezernenten Siefert, Wulfila Walter, wegen Verlegung der Veranstaltung
11.09.2024 11:00 Uhr Anruf des Büroleiters des Mobilitätsdezernenten Siefert, Wulfila Walter: er könne einen anderen Veranstaltungsort anbieten: Nidda-Forum in der Nordweststadt. Dort würden alle reinpassen.
13:04 E-Mail an den BI-Verteiler: Start der Abstimmung. Ende der Abstimmung: Donnerstag, 12.9.2024 12:00 Uhr. Danach Mitteilung des Ergebnisses an Herrn Walter.
07.09.2024 Mail der BI an die SEF/Stadt Frankfurt wegen Aufspaltung des Termins am 23.9.2024
4.9.2024 Erinnerungsmail an den Mobilitätsdezernenten und SEF
26.08.2024 Bürgerinitiative Frankfurter Berg – 1. Nachbarschaftsmail nach Rückmeldungen auf den Flyer (wird hier nicht veröffentlicht)
18.08.2024 Frankfurter Neue Presse – Geograph zu Extremwetter: „Bei Starkregen können Minuten entscheidend sein“
9.8.2024 Anwort Mobilitätsdezernat:
„vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich ist die Betriebsleitung des Eigenbetriebes selbstständig für die Betriebsführung zuständig. Es wäre sicherlich zielführender bei Urlaub eines einzelnen Mitarbeiters sich zuerst dort hin zu wenden. Um die Sache jedoch nicht weiter zu verkomplizieren, habe ich mich gerne mit der Betriebsleitung in Verbindung gesetzt.
Bei den in der Einladung genannten einzuholenden Informationen geht es darum, dass die Eigentümer uns evtl. ergänzende Informationen zur Anschlusssituation geben können. Außerdem möchten wir mit den Eigentümern ins Gespräch kommen, ob es noch weitergehende Hinweise zur Entwässerungssituation gibt. Eine vorherige Übersendung von Unterlagen ist dafür nicht erforderlich. Zur Zeit befindet sich die Info-Präsentation noch in der Erstellung. Wir stellen ihnen diese gerne sobald sie fertig ist zur Verfügung. Leider kann dies erst im näheren zeitlichen Umfeld vor der Infoveranstaltung erfolgen.“
„im näheren zeitlichen Umfeld vor der Infoveranstaltung“ – hoffentlich nicht erst eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn
09.08.2024 Frankfurter Rundschau – Ratlos, wenn es so richtig schüttet
08.08.2024 Frankfurter Neue Presse – Nächster Schritt gegen Hochwasser
07.08.2024 Bürgerinitiative Frankfurter Berg – Schreiben an die Nachbarn 2024
6.8.2024 E-Mail an die SEF bzw. Mobilitätsdezernent Siefert:
„Mobilitätsdezernent Herr Siefert möchte gerne dazu ergänzende Informationen für die weitere Planung von uns Betroffenen einholen. Dazu wäre es sinnvoll, wenn wir vorab Informationen zu diesem Konzept erhalten würden, um uns damit rechtzeitig auseinandersetzen und entsprechende Informationen geben zu können.
Insofern bitten wir Sie um Übersendung der Unterlagen.“
31.07.2024 Starkregenvorsorgekonzept Frankfurter Berg – Einladungsschreiben Infoveranstaltung der SEF zum 23.9.2024
21.06.2024 Antwort SEF Überflutung am Frankfurter Berg
18.06.2024 Frankfurter Neue Presse – Frankfurt ist bei Starkregen vielerorts schutzlos
14.06.2024 E-Mail an die SEF und Ortsbeirat 10/Presse
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
vor genau vier Wochen schrieben Sie mir, dass ich „im Laufe der nächsten Tage“ eine offizielle Stellungnahme von Ihnen erhalten würde. Was bedeutet „im Laufe der nächsten Tage“ in konkreten Tageszahlen? Wann ist mit der angekündigten offiziellen Stellungnahme zu rechnen?
Oder ist die Verzögerung damit zu erklären, dass ich mit meiner Mail vom 21.5.2024 (siehe Anhang) ins Schwarze getroffen habe, dass nämlich die Sperre durch die Autobahn das Hauptübel ist? Wäre es nicht erforderlich, dass sich die Stadt/SEF dazu in offener Weise den Bürgern gegenüber erklärt und notwendige Planungen und Maßnahmen vorstellt – auch bezüglich zusätzlich erforderlicher Retentionsflächen am Frankfurter Berg?
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
12.6.2024 FNP – Kein Zeitplan für Hochwasser
21.05.2024 E-Mail an die SEF und Ortsbeirat 10
Sehr geehrte Frau Zeibekis, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirats 10,
mit der Anregung OA149 vom 15.2.2022 an den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fragte der Ortsbeirat 10 in Punkt 4 nach den Auswirkungen des Baus der A 661 in Bezug auf Starkregenereignisse am Frankfurter Berg. Auch fragte er nach Verbesserungen und Rückgriffsrechte oder Ansprüche z.B. gegenüber dem Land Hessen oder Bund.
Die Frage der Autobahnentwässerung spielt jedoch im Zusammenhang mit den Überflutungen am Frankfurter Berg nur eine geringe Rolle. Anhand der Starkregengefahrenkarte Frankfurt ist zu erkennen, dass die Regenmassen, die aus den Straßen des Frankfurter Bergs zwischen Homburger Landstraße, Berkersheimer Weg bis zum Azaleenweg kommen, sich an der Autobahn aufstauen.
Die Autobahn wirkt wie eine Sperre.
Das Wasser kann dadurch nicht abfließen und kommt nicht zu dem eigentlich dafür vorgesehenen großen Entlastungskanal. Vor dem Bau der Autobahn gab es keine Probleme.
Siehe hierzu die Starkregengefahrenkarte (https://geoportal.frankfurt.de):


Obwohl weitere Maßnahmen, wie z.B. die Schaffung von zusätzlichen Retentionsflächen erforderlich sind, ist die Frage zu stellen, ob die Sperre durch die Autobahn das Hauptübel ist.
Könnte das Problem nicht so gelöst werden, dass unter der Autobahn hindurch Entlastungskanäle (evtl. mit dicken Rohren) geführt werden, die die Wassermassen bei Starkregenereignissen schnell abführen oder aber an der Autobahn an der östlichen Seite entlang entsprechende große wasserabführende Rohre oder Wasserwege installiert werden, die effektiv sind.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Centner und viele betroffene Nachbarn
17.05.2024 E-Mail von Frau Zeibekis (Stadtentwässerung SEF)
Sehr geehrter Herr Centner,
im Laufe der nächsten Tage werden Sie unsere offizielle Stellungnahme erhalten. Sie befindet sich derzeit in der internen Abstimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Zeibekis
14.05.2024 E-Mail an den Ortsbeirat 10
Sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirats 10,
am 2.5.2024 gab es beim 6. „Jahrhundertregen“ innerhalb von 10 Jahren erneut viele Feuerwehreinsätze am Frankfurter Berg. Viele Keller wurden ausgepumpt und die Frage ist, wer die Kosten für diese Einsätze übernimmt. Beim vorletzten Starkregenereignis hatten wir z.B. eine Rechnung von 400,00 € für das Auspumpen von der Feuerwehr erhalten.
In Bad Homburg z.B. sieht man das anders. Hier empfiehlt Bürgermeister Dr. Oliver Jedynak (CDU) dem Magistrat, das Starkregenereignis als sogenannte „besondere Lage“ einzustufen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie die Einsätze der Feuerwehr nicht zu tragen haben, sondern die Allgemeinheit. (siehe https://www.fr.de/rhein-main/keine-rechnung-nach-starkregen-93068157.html )
Bis die Stadt Frankfurt am Main mit ihrem Pilotprojekt zum Starkregenschutz („Starkregenvorsorgekonzept“) am Frankfurter Berg in die Hufe gekommen ist, sollten zumindest solange die betroffenen Anwohner bei den immer wiederkehrenden Starkregenereignissen von den Kosten der Wasserbeseitigung verschont werden.
Mit der Bitte, einen entsprechenden Antrag an den Magistrat der Stadt Frankfurt zu erstellen
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Eberhard Centner
14.05.2024 Frankfurter Rundschau „Nach Starkregen geschlossen“
14.05.2024 Frankfurter Neue Presse : Rewe in Frankfurt nach Starkregen geschlossen – Kunden brauchen weiterhin Geduld
In diesem Artikel geht es um das Pilotprojekt zum Starkregenschutz für den Frankfurter Berg. Die Stadtentwässerung (SEF), das Umweltamt und das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wollen für den Frankfurter Berg ein Starkregenschutzkonzept erarbeiten und umsetzen. Dabei wurden im ersten Schritt alle Leitungen und die Kanalisation des Frankfurter Bergs westlich der Homburger Landstrasse untersucht.
Ergebnis: „Das Kanalnetz ist bei seltenen (!) und extremen Starkregenereignissen wie dem am 2. Mai allerdings von „untergeordneter Bedeutung“ wie die Stadtregierung erklärt. Die Niederschlagsmengen könnten nur zu einem geringen Teil über die Sinkkästen und die Kanalisation abgeführt werden. Die Kanalisation auszulegen für Regenmengen von über 50 Milliliter pro Stunde und Quadratmeter bei seltenen oder für gar mehr als 90 Milliliter bei extremen Regenereignissen, sei nicht finanzierbar und dafür gebe es gar nicht genug Platz unter der Erde.
Die Stadt will deshalb aufbauend auf der Starkregengefährdungskarte ein Vorsorgekonzept für den Frankfurter Berg erarbeiten lassen. Sowohl die Grundstücke, die Kanalisation und die gesamte Oberfläche sollen dabei betrachtet werden. Mit dem Vorsorge Konzept wurde das Mainzer Ingenieursbüro Dr. Pecher AG beauftragt.“
„Im Laufe des vergangenen Sommers sollten Maßnahmen aus der Defizitanalyse abgeleitet werden. Etwa, wo Versickerungsflächen entstehen könnten und wie Wasser dort hingeleitet werden könnte. Den Menschen des Frankfurter Bergs sollten die Ergebnisse vorgestellt werden. Dazu kam es bislang nicht“
Die Stadt teit mit, es wäre alles noch „in Bearbeitung“, die Ergebnisse lägen noch nicht vor.
„Wenn das Konzept fertig sei, wolle die Stadt die Anwohner:innen informieren und die Maßnahmen „für die Umsetzung priorisieren“.“
07.05.2024 E-Mail an die Stadtentwässerung (SEF):
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
da die Anwohner des Pilotprojekts Starkregen in Frankfurt erneut von einem sogenannten Jahrhundertregen, dem sechsten Jahrhundertregen seit 2014, am 2.5.2024 betroffen waren, möchten wir gerne wissen, was die Stadtentwässerung denn bezüglich des zweiten und wichtigsten Teil des Projekts unternommen hat.
Unter dem Motto „vollgelaufene Keller nach heftigen Regenfällen sollen der Vergangenheit angehören“ startete ja der erste Teil 2021/22, bei dem die Zuleitungen von den Häusern zur Kanalisation untersucht werden sollten, um zu prüfen, ob die Häuser Rückstauklappen haben und die Wasserleitungen in Ordnung sind.
Die Anwohner haben bereits schon sehr viel unternommen, haben beste Rückstauventile, neue Hebeanlagen, Flutschotte und viele weitere Vorkehrungen getroffen, um ihre Keller zu schützen.
Trotz allem waren wieder so gut wie alle Keller vollgelaufen, die Feuerwehr musste anrücken und es wurde die ganze Nacht und die folgenden Tage wieder versucht, die Keller trocken zu kriegen.
Das Problem dabei ist, dass der erste Teil des Pilotprojekts keine effektive Lösung bringt, solange nicht der zweite Teil des Pilotprojekts durchgeführt wird, nämlich die enormen Wassermassen zuvor von den Häusern weitestgehend fernzuhalten und abzuleiten. Nur dadurch können die bereits durchgeführten Maßnahmen der Anwohner überhaupt erst wirken. Die Wassermengen sind ansonsten einfach zu enorm.
Es wurden bereits Untersuchungen dazu durchgeführt, wie z. B. Ableitungen zu Retentionsflächen, wo sich die großen Wassermengen erst einmal sammeln können und die Kanalisation entlastet wird und damit auch keine Wildwasserverhältnisse in den Straßen und den Zuwegen zu den Häusern bilden können.
Wie der FNP vom 19. Januar 2022 zu entnehmen war, sollten Konzepte entwickelt werden, „mit denen „Flächen von der Kanalisation abgekoppelt werden können“. Das heißt, Flächen, auf denen das Regenwasser nicht über die Kanalisation abgeführt werden soll, sondern etwa auf Grünflächen, „wo es keinem weh tut, wenn das Wasser eine Weile steht und verdunstet“, erklärt Zeibekis. Damit würde die Kanalisation entlastet.“
Wann wird das realisiert?
Wann werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Anwohner umgesetzt?
Mit der Bitte um baldige Antwort
Freundliche Grüße
Eberhard Centner und viele Betroffene
03.05.2024 Frankfurter Rundschau Nach dem Starkregen: Volle Keller, strapazierte Nerven
Videos und Bilder vom Starkregen von Donnerstag, 2. Mai 2024:
Videos Holunderweg:
Fotos Holunderweg:
Manche Keller waren bis zur Decke vollgelaufen. Heizung, Stromverteiler und vieles mehr wurde durch die Wassermassen zerstört.
2023
Starkregenereignis am 16.08.2023 20:45-23:55 Dauer 190 Min. Niederschlagsmenge 36,7l/qm Wiederkehrzeit: 5 bis 10-jähriges Ereignis
Analyse und Vorschläge Goethe-Uni – Maßnahmenkatalog für die betroffenen Straßen Holunder- und Azaleenweg
Starkregengefahrenkarte (Geo-Portal)
05.05.2023
Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 196
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Fragestellung ist grundsätzlich festzustellen, dass das Kanalnetz bei seltenen und extremen Starkregenereignissen von untergeordneter Bedeutung ist. Die in kurzer Zeit auftretenden Niederschlagsmengen können nur zu einem geringen Teil über die Sinkkästen und die Kanalisation abgeführt werden. Die Kanäle sind nach den anerkannten Regeln der Technik nur für die Ableitung geringerer Starkregen (Bemessungsregen) vorgesehen, da eine vollständige Ableitung von extremen Starkregen-Niederschlägen über unterirdische Kanäle zu teuer und ohnehin aufgrund des Platzbedarfes kaum umsetzbar wäre. Bei Starkregenereignissen werden die Niederschläge daher zwangsläufig überwiegend über die Oberfläche abgeleitet.
Um Mängel bei der oberflächigen Ableitung im Stadtgebiet zu erkennen, hat die Stadt Frankfurt am Main Starkregengefahrenkarten nach den aktuellsten Erkenntnissen erstellt. Die Starkregengefahrenkarten können unter https://geoportal.frankfurt.de/karte/ eingesehen werden.
Die Karten sollen Grundstückseigentümer:innen bei der Eigenvorsorge unterstützen und dienen der Stadt Frankfurt am Main als Grundlage für alle Planungen.
Eine koordinierte Auswertung, Priorisierung und Bearbeitung von Gefährdungsbereichen im Stadtgebiet wird zurzeit vorbereitet. Dazu gehört das Pilotprojekt „Starkregenvorsorgekonzept Frankfurter Berg“ im Ortsbezirk 10. Die SEF hat gemeinsam mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Starkregenvorsorgekonzeptes für den betroffenen Bereich rund um den Holunder- und Azaleenweg beauftragt. Das Büro hat im Januar 2023 die Arbeit aufgenommen. Zwischenergebnisse werden für das 3. Quartal 2023 erwartet, die dann auch dem OBR 10 vorgestellt werden.
Im Kanalnetz gibt es grundsätzlich an einigen Stellen im Stadtgebiet hydraulische Engpässe, welche bei stärkeren Regenereignissen fast ausschließlich sehr lokal auf einzelne Straßenabschnitte begrenzt Überstauereignisse verursachen können. Die SEF erstellt regelmäßig Kanalnetzberechnungen, mit denen die Leistungsfähigkeit der Entwässerungsanlagen nachgewiesen werden. Bei Mängeln werden Sanierungslösungen konzipiert, rechnerisch überprüft und umgesetzt. Für den Nordwesten Frankfurts steht eine neue Kanalnetzberechnung kurz vor der Fertigstellung. Detaillierte Angaben sind auf Nachfrage einsehbar, aufgrund der Gesamtkomplexität und der Größe des angesprochenen Gebietes hier jedoch nicht näher ausführbar.
Probleme im Sinne fehlender Kanäle sind der SEF und dem ASE nicht bekannt. Ansonsten befasst sich die SEF im Kanalnetz bereits mit dem erhöhten Fremdwassereintrag in das Kanalnetz in Bonames. Die SEF hat deshalb im Jahr 2022 eine Messkampagne durchführen lassen. In der Folge wird ein Maßnahmenkonzept erarbeitet.
Über Probleme mit erheblich verstopften Gullys liegen dem ASE (zuständiges Amt) keine Informationen vor (siehe Frage 2). Auch über anhängige Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Starkregenereignissen liegen weder der SEF noch dem ASE Informationen vor.
Zu Frage 2:
Dem ASE liegen keine Meldungen über erheblich verstopfte Straßengullys vor. Die Sinkkasten-Körbe werden von der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) regelmäßig gereinigt.
Erfahrungsgemäß werden Sinkkästen direkt während des Starkregenereignisses durch die Sturzfluten kurzfristig zugeschwemmt, sodass eine häufigere Reinigung für die Starkregenvorsorge wenig bewirkt. Bei zugeschwemmten Sinkkästen wird darum gebeten, diese über den städtischen Mängelmelder (https://www.ffm.de) oder über das Bürgertelefon (115) zu melden.
Zu Frage 3:
Siehe Ausführungen zu Frage 1
Zu Frage 4:
Die BAB 661 wurde nach seinerzeit gültigem Recht und auf Grundlage eines Planfeststellungsverfahrens in den 1970er Jahren gebaut. Welche Wechselwirkungen hinsichtlich der Entwässerung der damalige Bau der Autobahn auf die heutige Siedlungsstruktur hat, ist nicht nachvollziehbar.
Die Entwässerung der Bundes-Autobahn erfolgt nach unserem Kenntnisstand im Wesentlichen in den nördlich entlang der Autobahn verlaufenden Regenwasserentlastungkanal. Dieser nimmt auch den größten Teil des Regenwassers aus den umliegenden Stadtteilen auf und leitet es in die Nidda ab. Teilbereiche der Stadtteile entwässern in den verrohrten Oberwiesengraben oder in den teils offenen, teils verrohrten Lachegraben. Beide Gräben münden in den Entlastungskanal. Der tiefliegende Entlastungskanal hat einen Durchmesser von 2,50 Metern und ist nach den derzeitigen Erkenntnissen ausreichend leistungsfähig.
Zu Frage 5:
Die Bebauung am Azaleenweg liegt topografisch tiefer als die Bebauung rund um den Liguster- und Holunderweg. Es sind daher durch die Bebauung im Azaleenweg keine negativen Auswirkungen auf die Entwässerung im Bereich des Liguster- und Holunderwegs zu erwarten. Im Detail verweisen wir auf das Starkregenvorsorgekonzept für den Frankfurter Berg, das derzeit erarbeitet wird (s. Antwort zu Frage 1).
Ergänzend wird zu den Hinweisen auf nennenswerte Probleme am zwischenzeitlich ausgebauten Weg entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 in Berkersheim mitgeteilt, dass bei den Instandsetzungsarbeiten am Wirtschafts- und Radweg östlich des Dachsbergs (ehemalige Bahntrasse) keine baulichen Änderungen vorgenommen wurden. Die Unebenheiten und Schadstellen in der Deckschicht wurden behoben: Die Deckschicht wurde abgefräst und der Unterbau punktuell ausgebessert. Anschließend wurde die Deckschicht eingebaut und die Bankette wurden wiederhergestellt. Im Weiteren wird auf die Stellungnahme (ST 2652 vom 21.11.2022) zur OM 1642 des Ortsbeirates 10 verwiesen, die sich auf diesen Überflutungsbereich bezieht.
31.1.2022
Antrag vom 31.01.2022, OF 233/10
Der Ortsbeirat 10 möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und ausführliche Berichterstattung anhand von detaillierten ursprünglichen und aktuellen Plänen (jeweils nebst Erläuterungen, vor und nach Veränderungen) bezüglich der folgenden Fragen gebeten:
- Welche Probleme beziehungsweise Schwachstellen wurden in den fünf Stadtteilen des Ortsbezirks 10 mit der vorhandenen oder fehlenden Kanalisation (oder auch nur mit erheblich verstopften Gullys) festgestellt, bisher nicht gelöst oder von dritter Seite reklamiert, eventuell auch gerichtlich?
- Können die von Starkregen gefährdeten Gullys öfter gesäubert werden?
- Welche Lösungen der zu 1 erwähnten Probleme sind möglich beziehungsweise welche nennenswerten Hindernisse diesbezüglich noch zu klären?
- Welche Auswirkungen hatte der seinerzeitige Bau der A661? Wie wurde kanalisiert? Was sollte versickern, was sollte durch den Niddafluter oder den Lachegraben weiterfließen? Was gilt es hier zu verbessern? Gibt es wegen etwaiger Fehler Ansprüche/Rückgriffsrechte gegen Dritte (zum Beispiel das Land Hessen oder auf den Bund)?
- Welche Auswirkungen hat die seinerzeitige Neubebauung im Azaleenweg? Was gilt es hier noch zu verbessern? Gibt es Ansprüche/Rückgriffsrechte gegen Dritte?
Begründung:
In der Sitzung des Ortsbeirates 10 am 18.1.2022 gab es von hier lebenden Menschen diverse Hinweise auf nennenswerte Probleme mit vorhandener oder fehlender Kanalisation sowie auf verstopfte Gullys, die erstaunlich lange Reinigungszeiten beansprucht haben sollen. Zudem gibt es Hinweise auf nennenswerte Probleme am zwischenzeitlich ausgebauten Weg entlang der ehemaligen Trasse der Straßenbahnlinie 13 in Berkersheim. Für die richtige Weiterbehandlung ist es wichtig zu wissen, welche Lösungen dazu möglich sind.
Antragsteller:
CDU
31.1.2022
Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022,ST 245 Starkregen – Erkenntnisse durch Projektseminar im Studiengang Geografie
20.01.2022
Frankfurter Rundschau: Kritik an Regenkarten – Übersicht zu Hochwasser überzeugt nicht alle
19.01.2022
Frankfurter Neue Presse: Nasse Füsse am Frankfurter Berg – Pilotprojekt startet in der Kanalisation
18.01.2022
7. Sitzung des Ortsbeirates 10
Allgemeine Bürgerfragestunde
- Vorstellung Starkregengefahrenkarten
Im Oktober 2021 hat die Stadt Frankfurt am Main Starkregengefahrenkarten im Internet allgemein verfügbar veröffentlicht. Diese Karten zeigen anhand drei verschiedener Starkregenereignisse, welche potenziellen Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten auftreten können. In der Sitzung wird das Umweltamt Hintergründe, Methodik und Inhalte der Starkregengefahrenkarten erläutern. Danach werden die Ergebnisse für die Stadtteile des Ortsbezirks 10 allgemein dargestellt. Anschließend gibt es die Möglichkeit, Fragen zu dem Themenkomplex an die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Ämter und Betriebe (Amt für Straßenbau und Erschließung, Stadtentwässerung, Umweltamt) zu stellen.
2021
Starkregenereignis am 22.08.2021 19:10-20:10 Dauer 60 Min. Niederschlagsmenge ≈ 36 l/qm Wiederkehrzeit: 20 bis 30-jähriges Ereignis
04.12.2021
Frankfurter Rundschau: „Vorbeugen gegen Hochwasser“
„Die Kanalisation unserer Städte wurde konzipiert, als niemand vom Klimawandel wusste – beziehungsweise niemand die Warnungen ernst nahm, die es schon vor fast 50 Jahren gab. Jetzt ist diese Kanalisation mit den Regenmengen regelmäßig überfordert. …“
25.11.2021
Am 25. November 2021 trafen sich Vertreter des Stadtentwässerungsamt (SEF), des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE), des Umweltamts und des Grünflächenflächenamts mit betroffenen Anwohnern des Holunder- und Azaleenwegs.
Von Frau Zeibekis (SEF) wurde u.a. verkündet, dass wir das Pilotprojekt für Frankfurt sein sollen. Dabei soll später ein spezialisiertes Ingenieurbüro beauftragt werden
Es folgten intensive Gespräche mit den Betroffenen, die ihre jeweils individuelle Lage schilderten. Diese wurden von der SEF aufgenommen. Dabei wurden auch verschiedene Lösungsmöglichkeiten angesprochen.
Die Fragen zu möglichen Retentionsflächen, Zisternen, Rigolen und Notwasserwegen wurden angesprochen.
Im Nachhinein hatte ich der SEF Pläne von 1952 aus dem Archiv der Bauaufsicht per Mail gesendet. Darin ist zu erkennen, dass auch von den hinterliegenden Blöcken das Regenwasser in den Kanal im Holunderweg geleitet wird. Die Frage ist, ob die Regenrohre in der Straße zu klein dimensioniert sind.
9.11.2021
Die Stadtentwässerung (SEF) möchte sich zusammen mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) und den betroffenen Anwohnern vor Ort ein Bild von der Lage machen und über mögliche Maßnahmen austauschen.
Termin: 25.11.2021 13:30 Uhr
Ort: Spielplatz am Holunderweg
04.11.2021
Schreiben der SEF
Sehr geehrter Herr Centner,
wir hatten vereinbart, dass ich mich im November wieder bei Ihnen melde, um einen Termin mit Ihnen zu vereinbaren. In Abstimmung mit Herrn Hovermann vom ASE schlage ich vor, dass wir uns mit Ihnen und ggf. weiteren betroffenen Anwohnern vor Ort am Frankfurter Berg treffen. Wir würden uns gerne mit Ihnen gemeinsam die Stellen ansehen, an denen es zu Problemen gekommen ist. Diese Informationen werden in die weitere Bearbeitung des Projektes mit einfließen. Wir können auch über die eine oder die andere Idee sprechen, die zur Entschärfung der Situation beitragen kann.
Als Termin schlagen wir Donnerstag, 25.11.2021 ab 11 Uhr vor. Die genaue Uhrzeit müssten wir noch abstimmen. Wir gehen davon aus, dass wir etwa 3 Stunden für den Termin benötigen werden. Sollte der Termin bei Ihnen nicht passen, könnten wir auch auf Freitag, 26.11.2021 ausweichen. Wir bitten Sie, diesen Termin weiteren interessierten Anwohnern mitzuteilen.
Zum Schluss habe ich noch die Bitte, dass Sie uns dabei unterstützen, dass die Anwohner der SEF die Unterlagen zur Verfügung stellen, die sie auch den Studenten zur Verfügung gestellt haben. Vielen Dank.
Ich bitte um Rückmeldung zum Terminvorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Zeibekis
Leiterin der Abteilung 68.2
Grundlagen, Erschließung und Grundstücksentwässerung
Stadtentwässerung Frankfurt am Main
Goldsteinstraße 160, 60 528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 – 212 – 3 51 24
Fax.: +49 (0) 69 – 212 – 3 29 12
E-Mail: barbara.zeibekis@stadt-frankfurt.de
www.stadtentwaesserung-frankfurt.de
29.10.2021
Hessenschau: Neue Karten zeigen, wo Starkregen gefährlich wird
28.10.2021
EMail an den Ortsbeirat 10, CC u.a. Heilig, Majer, SEF, Presse
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern wurde endlich die seit langer Zeit angekündigte Starkregengefahrenkarte von der Umweltdezernentin Rosemarie Heilig, Umweltamt und Mobilitätsdezernent Stefan Majer der Öffentlichkeit präsentiert. Die Karten seien „Teil der Maßnahmen zur Klimaanpassung“, so Heilig. „Wir stehen mitten im Klimawandel“.
Stefan Majer betonte, dass die Stadtentwässerung (SEF), für die er zuständig ist, die Probleme nicht alleine lösen könnte. Privatpersonen, Firmen und Organisationen sollten sehen, wie sie klar kommen. Sie könnten sich ja über Schutzmaßnahmen informieren und wichtige Akten aus dem Keller räumen.
Ein konkreter Gefährdungsbereich ist der Frankfurter Berg. Hierzu hat der Ortsbeirat 10 am 18.10.2021 zwei Anträge von CDU und SPD an den Magistrat der Stadt Frankfurt formuliert (OF 133/10 und 134/10), über die in der nächsten Sitzung am 2.11.2021 abgestimmt werden soll. Hierin wird eine Einschätzung des Magistrats (bzw. wohl der fachlich damit betrauten SEF) zu den Erkenntnissen des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der Goethe-Universität Frankfurt (https://blog.studiumdigitale.uni-frankfurt.de/psnachhaltigkeit/wasser-frankfurter-berg/) gebeten. Es wird darin gefragt, welche Empfehlungen davon aufgegriffen werden und welches Handeln daraus abgeleitet wird. Auch wird gefragt, welche weiteren Maßnahmen als nächstes folgen und mit welchem zeitlichen Rahmen.
Antworten seitens der SEF dazu liegen mir bereits seit 29.9.2021 vor (siehe Anhang).
Vorab gesagt ist das sehr enttäuschend, was von der SEF dazu kommt:
Bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 8.2.2021 (ST 293) auf Nachfragen des Ortsbeirats (OM 6499) stellte die SEF klar, dass das Kanalnetz ausreichend leistungsfähig sei – auch im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen. Bei „seltenen Starkregen“ komme es halt planmäßig zum Abfluss auf der Oberfläche und zum Rückstau in die Gebäude mit Überschwemmungen. Ist halt so. Basta. Allerdings, was „seltene Starkregen“ angeht, kann man das so nicht unwidersprochen stehen lassen, nachdem am Frankfurter Berg in den letzten 7 Jahren 5x Jahrhundert-Starkregen-Ereignisse mit allen negativen Auswirkungen stattfanden.
Der Formulierung „Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund des Kimawandels lokale Starkregen häufiger und stärker auftreten. Statistisch kann dies bislang noch nicht eindeudig nachgewiesen werden. Dennoch kann es lokal zu Häufungen kommen“ macht stutzig. Es gibt also keine Statistik, die nachweist, dass der Klimawandel für häufigeren Starkregen verantwortlich ist? Was sagt Frau Heilig dazu?
Wie wird nun der Maßnahmenkatalog der Studenten der Uni Frankfurt von der SEF bewertet?
Fragestellungen der Arbeit:
– Aufgrund welcher Faktoren sammelt sich das Wasser bei Starkregen in den Straßenzügen?
– Welche Fließrichtung weist das Wasser im Untersuchungsgebiet auf?
– Welche Auswirkungen auf Anwohner*innen und Objekte sind festzustellen?
– Welche zukünftigen Maßnahmen könnte eine Starkregenvorsorge enthalten?
Die geographischen Besonderheiten im Bereich Holunderweg-/Azaleenweg haben die Studenten gut herausgearbeitet und werden von der Starkregengefahrenkarte soweit bestätigt (siehe Anhänge).
Die Auswirkungen auf Anwohner und Objekte wurden den Studenten bei einer Zusammenkunft mit betroffenen Anwohnern geschildert.
Interessant wird es nun bei den vorgeschlagenen Maßnahmen der studentischen Projektgruppe und betroffenen Anwohnern.
– Die Projektgruppe schlägt eine Tieferlegung der Rollschuhbahn vor („Die Rollschuhbahn hat einen Durchmesser von 30m, sodass eine Tieferlegung der Bahn um 2m ein Fassungsvermögen von c. 1,4 Mio. Litern bedeuten würde.“)
Ein Regenrückhaltebecken (mit Wiederverwendbarkeit des Wassers u.a. für darbende Bäume im Sommer, sicherlich eine vernünftige Maßnahme im Sinne des Umweltamts) unter der Rollschuhbahn wird von der SEF abgelehnt. („wird es mit Sicherheit nicht zu einem umfangreichen Bau von Kanalerweiterungen und unterirdischen Rückhaltebecken kommen“). Weiter „Auch eine tiefgreifende Umgestaltung der Oberflächen wird allein schon aus Kostengründen, aber auch aus stadtgestalterischen und ökologischen Gründen nicht möglich sein und auch nicht gewünscht sein“ Ein Schutz ist also zu teuer, aus Gründen der Stadtgestaltung nicht erwünscht oder möglich. Auf was bezieht sich die SEF bei den ökologischen Gründen? Hier müsste mal was Substanzielles folgen.
– Bei den städtebaulichen Maßnahmen empfiehlt die Projektgruppe, die angrenzenden Grünflächen und Felder südwestlich des Azaleenweges als unversiegelte Retentionsflächen zu nutzen und schlagen Notwasserwege vor – auf der Straße und zwischen den Grundstücken, die vom südlichen Holunderweg über den Azaleenweg und anschließend das Wasser auf die unbewohnten Grünflächen leiten.
Die SEF schreibt dazu, dass sie das „als eines der wesentliches Elemente der Starkregenvorsorge im Stadtgebiet und auch an einigen Stellen am Frankfurter Berg“ sehen. Allerdings sehe ich hierbei einen Pferdefuß: es sollen Flächen auf Privatgrundstücken freigehalten werden, bzw. „wird es in vielen Fällen notwendig sein“ diese sogar „frei zu räumen“. Was soll das bedeuten? Wie soll das denn gehen? Es müssten sich ja alle Grundstücksbesitzer einig sein, dass durch ihre Gärten Notwasserwege verlaufen. Bei meist 7 Parteien einer Häuserreihe wahrscheinlich ein Ding der Unmöglichkeit. Selbst wenn 6 damit einverstanden wären und der 7. nicht, was dann? Ich habe den Eindruck, dass hier etwas Unmöglichliches vorgeschlagen wird, um nichts umsetzen zu müssen. Eine unterirdische Verlegung wird aus Kostengründen abgelehnt. So oft würde es ja keine Starkregenereignisse geben… („Wir verweisen auf die wiederholten Ausführungen zur statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit seltener Starkregenereignisse“). Komisch nur, dass es bei uns so häufig vorkommt.
Als gute Lösung bezüglich Notwasserwege könnte ich mir vorstellen, zu untersuchen, ob die Wege zwischen den Häuserreihen für Notwasserwege tauglich wären. Dies würde wahrscheinlich eher auf Akzeptanz bei den Anwohnern führen und wäre wohl realistischer.
– Der Vorschlag Kanalweiterleitungen, um Wasser aus den Kanälen auf Wiesen, Retentionsflächen und Rückhaltebecken zu leiten wird von der SEF abgelehnt.
– Das Anlegen von vertieften Rückhalteflächen auf den Grünflächen sehen die Studenten auch als notwendig an, um auch größere Wassermengen aufnehmen zu können. Zur Tieferlegung des Spielplatzes sagt die SEF: „Im Rahmen einer Spielplatz-Neugestaltung“ wird eine „multifunktionale Retentionsfläche“ nicht ausgeschlossen. Das klingt ja immerhin hoffnungsvoll. Da der Spielplatz aber erst vor kurzem umgestaltet wurde ist hierbei die Frage zu stellen, wann denn eine erneute Neugestaltung stattfinden wird.
Ansonsten frage ich mich auch noch: bei den Vorgaben für Neubaugebiete wird sicherlich bezüglich Starkregenereignisse auf Kanalisation etc. wesentlich mehr geachtet. Da werden sicherlich Vorkehrungen betrieben. Was aber geschieht in den Altbebauungen, wenn z.B. die Größen, die Abflüsse in den Straßen etc. eigentlich nicht mehr angemessen sind? Z.B. Bei der letzten Besprechung 2020 bei der SEF wurde von der SEF eine Anmerkung gemacht, man hätte in der Mitte des südlichen Holunderwegs „etwas entdeckt“, wo man eine Verbesserung herbeiführen könnte. Bis heute haben wir nichts davon mitbekommen, dass etwas getan wurde.
Nach wie vor bleibt die Frage unbeantwortet, welchen Einfluss die Versiegelung durch ein Neubaugebiet im Azaleenweg dabei hat. Nach dessen Erstellung hatten die Schadensereignisse begonnen. Zuvor war jahrzehntelang Ruhe. Von der SEF wird mitgeteilt, dass die Überflutungen auf oberflächig abfließendes Regenwasser zurückzuführen sei. Die Kanalisation hätte damit nichts zu tun. Diese neuen Häuser sind doch auch an das Kanalnetz angeschlossen. Wurde denn untersucht, welche Einflüsse das hatte? Wenn die neuen Abflüsse in das gleiche Rohr gehen wie die alten zuvor, dann staut es sich doch viel schneller. Das zusätzlich hangabschießende Wasser kann natürlich erst recht nicht abfließen, wenn die Kanalrohre schon von anderer Seite belastet werden.
Der Studiengruppe wird von der SEF die Kompetenz bezüglich der Durchführbarkeit abgesprochen. Es würde ihnen, Zeit, Daten, Planunterlagen als auch die fachliche Ausbildung fehlen.
Extrem schwach finde ich zudem die Aussage der SEF in ihrem Antwortschreiben, dass die Belastung der Kanalisation in ihren Augen bei den vergangenen Starkregenereignissen mit Schadensfolgen keine Rolle gespielt hätte. Die Kanalisation wäre nicht ursächlich für die Wassermassen im Holunderweg gewesen. Ja wer denn dann? Wenn die Kanalisation das Wasser nicht aufnehmen kann, wird das Wasser in die Häuser gedrückt und die Straßen überflutet.
Für die Starkregenereignisse ist im Übrigen der Klimawandel verantwortlich. Die SEF sieht das aber anscheinend noch nicht bestätigt, da es ja statistisch noch nicht „eindeutig“ nachgewiesen sei. Das finde ich schon sehr seltsam.
Dem Ortsbeirat 10 bitte ich, die – hoffentlich besseren und neueren – Antworten der Stadt (bzw. SEF) kritisch zu würdigen und im Sinne der betroffenen Bürger weiterhin am Ball zu bleiben.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Eberhard Centner
17.09.2021
Frankfurter Rundschau Vorsorge bei Starkregen unklar
03.09.2021
Frankfurter Neue Presse:
10.9.2021
Mail vom an die SEF (Frau Zeibekis)
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
bei unserem Telefonat am Montag, 6.9.2021 sprachen Sie davon, dass Sie noch auf die Starkregengefahrenkarten für unseren Bereich warten würden. Dies müsste das Umweltamt liefern.
Nachdem ich auf der Ortsbeiratssitzung am Dienstag, 7.9.2021 dies ansprach, teilte Herr Jürgen Eiselt (Grüne) mit, dass diese Karten im 3. Quartal 2021, als bis Ende September 2021, auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt vorzufinden seien.
Ist Ihnen dies bekannt? Wenn nicht, könnten Sie sich bitte an Herrn Eiselt wenden, damit er Ihnen genaue Informationen dazu geben kann, wann genau diese Karten erscheinen. Er hat anscheinend genaues Wissen darüber. Er ist leider per EMail direkt nicht erreichbar, dafür aber seine Frau Wera Eiselt (Ortsvorsteherin Ortsbeirat 10) unter wera@eiselt.de. Ich gehe davon aus, dass sie ihm das weitergeben wird.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
7.9.2021
Mail an die Ortsvorsteherin Wera Eiselt
Sehr geehrte Frau Eiselt,
erst mal möchte ich Ihnen sagen, dass mir ihre Diskussionsführung als Ortsvorsteherin wesentlich besser gefällt als die ihres Vorgängers Robert Lange. Ich empfand es wertschätzend und fair allen Fragenden gegenüber.
Eine Frage hätte ich noch: Da ihr Mann Jürgen keine EMail-Adresse in Parlis (https://www.stvv.frankfurt.de/stvvorg/P_OBR_10.htm) angegeben hat und ich ihn über EMail nicht erreichen kann:
Würden Sie ihn bitte fragen, ob er, sobald die Starkregengefahrenkarten vom Frankfurter Umweltamt auf Geoportal Frankfurt veröffentlicht werden, er dies der SEF (Stadtentwässerung), dem Ortsbeirat und mir mitteilen könnte? Er scheint ja Hintergrundwissen zu haben und teilte ja während der Ortsbeiratssitzung mit, dass dies im 3. Quartal 2021, also bis Ende September 2021 geschehen würde.
Damit könnte dann die SEF mit ihren Maßnahmenplanungen fortfahren.
Mit der Bitte um Rückmeldung.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Eberhard Centner
01.09.2021
Mail an die SEF
Sehr geehrte Frau Zeibekis,
am 9. September 2020 hatten Sie den Stadtbezirksvorsteher für den Ortsbezirk 10, Herrn Straub und zwei Betroffene, Herrn Brunner und Herrn Centner (mich) zu einer Besprechung „Überflutung im Holunder- und Azalleenweg“ (Frankfurter Berg) zum Amt für Stadtentwässerung (SEF) in der Goldsteinstraße eingeladen.
Sie kündigten in ihrem Einladungsschreiben an, gemeinsam mit uns „die Ursachen zu analysieren und zu überlegen, wie bei zukünftigen Starkregen Schäden vermieden werden können.“
Wir informierten Sie ausführlich in Wort und Bild über die Überschwemmungen (vor allem vollgelaufene Keller in über hundert Häusern im Holunder- und Azaleenweg) nach dem Starkregenereignis vom 11.8.2020.
Beispielfotos von diesem Tag:
Feuerwehreinsätze 11. August 2020 (Schwerpunkte Holunder- und Azaleenweg)
(Quelle: Twitter/Feuerwehr Frankfurt)
Rechts befindet sich der Kellereingang. Der Keller wurde bis fast unter die Decke geflutet.
Sie verwiesen anschließend darauf, dass die Kanalisation ausreichend ausgelegt sei für 3- bis 5-jährige Regenereignisse.
Im Holunder- und Azaleenweg geschahen jedoch in den letzten 7 Jahren 5 mal Jahrhundert-Starkregen-Ereignisse mit allen negativen Konsequenzen für die Anwohner (Schäden u.a. an der Bausubstanz, hohe Materialschäden, u.a. an Solartechnik, Heizungen, Waschmaschinen, Trocknern). Jedes Mal war die Kanalisation überfordert, aber Sie sahen keinen Handlungsbedarf seitens der Stadt. Es solle gefälligst jeder Hauseigentümer vorsorgen.
Heißt das, dass die Stadt Frankfurt am Main (Umweltamt und Stadtentwässerung) meint: für normalen Regen ohne Schäden ist die Stadt zuständig (Kanalrohre etc.), für die Folgen des Klimawandels hat die Stadt nichts zu tun, sondern die Bewohner sollen das ausbaden?
Das Wasser fand auch bei Hauseigentümern ins Haus, die vorgesorgt hatten mit Rückstauventilen und sonstigen Abdichtungen – weil bei diesen Starkregenereignissen einfach zu viel Wasser auf einmal kommt.
Zum Schluss hatten Sie versprochen, sich Anfang 2021 wieder mit uns in Verbindung zu setzen, um nach Sichtung der Datenlage und wenn Ergebnisse Anfang 2021 vorliegen würden, das Gespräch fortzusetzen. Wir warten bis heute auf eine Nachricht von Ihnen. Das ist sehr enttäuschend.
Die Starkregenereignisse werden in Zukunft noch schlimmer hören wir von Klima- und Wetterexperten und die Ereignisse in Rheinland-Pfalz und Nordrheinwestfalen zeigen, dass es immer schlimmer wird.
Viele Städte und Kommunen reagieren bereits seit einiger Zeit und handeln auch zielgerichtet. Dort gilt die Devise, dass man den Starkregenfluten die Spitze nehmen muss. Andere Städte sind da schon erheblich weiter. (einige Beispiele: Lippe, Köln, Schwammstadt Berlin)
Was tut Frankfurt? Warum hinkt Frankfurt hierbei so gewaltig hinterher? Dieser Eindruck drängt sich auf.
Man hat den Eindruck, Vorhaben werden immer nur angekündigt, aber es passiert nichts.
Starkregengefahrenkarten, die woanders längst etabliert sind, waren ursprünglich bis 2020 ( Stadträtin und Umweltdezernentin Heilig 2019) zugesagt, dann wurden auf Mitte 2021 avisiert und dann laut einer Zeitungsmeldung auf August 2021 verschoben. Jetzt ist September 2021 und es ist nichts davon zu hören oder zu lesen.
Dass die Hauseigentümer Verbesserungen durchführen sollen ist unbestritten. Sie tun dies auch. Aber die Stadt muss auch zu Werke gehen und den Spitzen des Starkregens geeignet begegnen, um dadurch die Bewohner nicht allein im Regen stehen zu lassen.
So könnte die Stadt folgende Maßnahmen untersuchen und einrichten:
– Regenrückhaltebecken
– Retentionsbecken
– Notwasserwege
– Kanalweiterleitungen, um Wasser aus den Kanälen auf Wiesen, Retentionsflächen und Rückhaltebecken zu leiten
– Tieferlegung des Spielplatzes
– Tieferlegung der Rollschuhbahn („Die Rollschuhbahn hat einen Durchmesser von 30m (Erhebung einer studentischen Projektgruppe der Uni Frankfurt), sodass eine Tieferlegung der Bahn um 2m ein Fassungsvermögen von c. 1,4 Mio. Litern bedeuten würde.“)
Die Geographie-Studenten der Uni Frankfurt haben eine Untersuchung durchgeführt, die wir uns eher vom Stadtentwässerungsamt gewünscht hätten. Sie befragten die Anwohner vor Ort und erstellten eine Analyse mit Maßnahmenempfehlungen für die Stadt und die Bewohner. Dabei erstellten sie eine Fließpfadkarte und eine Maßnahmenübersichtskarte.
Bei den städtebaulichen Maßnahmen empfiehlt die Projektgruppe, die angrenzenden Grünflächen und Felder südwestlich des Azaleenweges als unversiegelte Retentionsflächen zu nutzen und schlagen Notwasserwege vor – auf der Straße und zwischen den Grundstücken (Diese müssten m.E. allerdings unterirdisch verlegt werden), die vom südlichen Holunderweg über den Azaleenweg und anschließend das Wasser auf die unbewohnten Grünflächen leiten. Das Anlegen von vertieften Rückhalteflächen auf den Grünflächen sehen sie auch als notwendig an, um auch größere Wassermengen aufnehmen zu können.
Außerdem schlagen sie eine Kanalerweiterung vor, um Wasser aus den Kanälen auf Grünflächen zu lenken.
Weiterer Vorschlag: der Spielplatz zwischen Holunderweg und Berkersheimer Weg könnte tiefer gelegt werden. Das würde auch eine Entlastung bringen. „Mit dieser Maßnahme wird der Spielplatz zu einer multifunktionalen Retentionsfläche. Dies hat den Vorteil, dass Starkregenfolgen vermindert werden können, ohne dass Siedlungsfläche dafür beansprucht werden müsste. Ohne eine weitere Maßnahme würde das Wasser jedoch weiter südlich in den Azaleenweg laufen.“
Diese Vorschläge sollten mit betroffenen Bürgern besprochen werden und nach Möglichkeiten gesucht werden effektive Maßnahmen gegen die ständig wiederkehrenden Überflutungen zu finden und umzusetzen.
Am Samstag, dem 21.8.2021 war es wieder soweit und es hätte nicht viel gefehlt (es hätte wahrscheinlich nur 10 Minuten länger in dieser Intensität schütten müssen) und es wären wieder über hundert Häuser/Keller abgesoffen. So blieb es bei Wasser im Keller, der noch manuell und mit Pumpen beseitigt werden konnte. Es ist aber nur eine Frage der Zeit, wann der nächste „Jahrhundert-Regen“ kommt.
Auch wäre noch folgendes zu klären:
Bisher blieb unbeantwortet, welchen Einfluss die Versiegelung durch ein Neubaugebiet im Azaleenweg dabei hat. Nach dessen Erstellung hatten die Schadensereignisse begonnen. Zuvor war jahrzehntelang Ruhe.
Mit der Bitte, die Bewohner in ihre Überlegungen und Maßnahmen einzubeziehen, um eine sinnvolle und effektive Lösung zu finden, bitte ich um baldige Rückmeldung.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
2020
–> Starkregenereignis am 11.08.2020 17:30-19:30 Dauer 120 Min. Niederschlagsmenge 68,5l/qm (Großteil 17:40-18:10) Wiederkehrzeit: > 100-jähriges Ereignis <–
25.08.2020 Frankfurter Neue Presse: Frankfurter Berg Stadt prüft erneut den Querschnitt der Rohre
Fotos:




2018
Starkregenereignis am 10.06.2018 20:35-21:20 Dauer 45 Min. Niederschlagsmenge 27,3 l/qm Wiederkehrzeit: 5 bis 10-jähriges Ereignis
2017
Starkregenereignis am 15.08.2017 14:50-15:20 Dauer 30 Min. Niederschlagsmenge 34.4 l/qm Wiederkehrzeit: 30 bis 50-jähriges Ereignis
22.12.2017 Stellungnahme des Magistrats, ST 2533
Betreff:
Abwasserregulierung am Frankfurter Berg
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main hat in der Bürgerfragestunde der Ortsbeiratssitzung am 7. November 2017 einen Kurzvortrag zur Abwasserführung und den Starkregenereignissen am Frankfurter Berg (Bereich Holunder-/Azaleenweg) gehalten. Ein Vertreter des Amtes für Straßenbau und Erschließung stand zusätzlich für Fragen zur Verfügung.
Es wurde dargelegt, dass die Kapazität des Kanalnetzes als ausreichend bewertet wird und es bei seltenen Starkregen planmäßig zum Abfluss auf der Oberfläche und zum Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen kommt. Die Fragen der Anwesenden, insbesondere zum privaten Schutz vor Überflutung und Rückstau, wurden beantwortet.
Die Stadtentwässerung Frankfurt am Main stellt gemäß dem Wunsch des Ortsbeirates 10 mit gesonderter Post einen Kanal-Lageplan, die Vortragspräsentation und das SEF-Faltblatt zum Überflutungsschutz und zur Rückstausicherung zur Verfügung. Hierzu wird auch auf die weitergehenden Informationen auf der SEF-Homepage www.stadtentwaesserung-frankfurt.de verwiesen.
21.9.2017 Brief der Stadtentwässerung an den Ortsbeirat 10
Antwort SEF an OB10 21.9.2017 – Seite 1
Antwort SEF an OB10 21.9.2017 – Seite 2
12.09.2017 Anregung an den Magistrat, OM 2097
entstanden aus Vorlage:
OF 368/10 vom 28.08. 2017
Betreff:
Abwasserregulierung am Frankfurter Berg
Erneut führten Starkregenereignisse in Teilen des Holunderwegs sowie des Azaleenwegs zu Überschwemmungen, insbesondere auch von Kellern. Dies lässt vermuten, dass die bestehende Kanalisation sowie zusätzlich getroffene Rückhaltemaßnahmen der Stadtentwässerung in bestimmten Lagen nicht mehr ausreichende Kapazitäten besitzen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Thema in der nächsten Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Magistrats erläutert wird. Dabei sollen dem Ortsbeirat 10 sowie den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise anhand von aktuellen Plänen die Abwasserführung von den Gebäuden des betroffenen Bereiches, über die städtischen Rohrleitungen, Rückhalteeinrichtungen und aus dem Stadtteil heraus dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass die Vertreterin/der Vertreter dem Ortsbeirat 10 sowie den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen (z. B. zu Kapazitätsberechnungen oder zu technischen Bestimmungen der Haussicherung etc.) zur Verfügung steht.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2533
Beratung im Ortsbeirat: 10
Aktenzeichen: 90 32
Ortsbeirat 10
28.8.2017 Antrag der SPD (OF 368/10)
Betreff:
Abwasserregulierung am Frankfurter Berg
Erneut führten Starkregenereignisse in Teilen des Holunderwegs sowie des Azaleenwegs zu Überschwemmungen, insbesondere auch von Kellern. Dies lässt vermuten, dass die bestehende Kanalisation sowie zusätzlich getroffene Rückhaltemaßnahmen der Stadtentwässerung in bestimmten Lagen nicht mehr ausreichende Kapazitäten besitzen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass das Thema in der nächsten Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 10 durch eine Vertreterin/einen Vertreter des Magistrats erläutert wird. Dabei sollen dem Ortsbeirat 10 sowie den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise anhand von aktuellen Plänen die Abwasserführung von den Gebäuden des betroffenen Bereiches, über die städtischen Rohrleitungen, Rückhalteeinrichtungen und aus dem Stadtteil heraus dargelegt werden. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass die Vertreterin/der Vertreter dem Ortsbeirat 10 sowie den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen (z. B. zu Kapazitätsberechnungen oder zu technischen Bestimmungen der Haussicherung etc.) zur Verfügung steht.
21.8.2017 E-Mail an den Ortsbeirat 10 und weitere Ämter und Presse
Sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirats 10,
nach den vielen Rückmeldungen aus den betroffenen Gebieten Holunderweg, Azaleenweg und darüber hinaus haben wir einen Entwurf für einen Antrag an den Magistrat der Stadt Frankfurt verfasst. Wir bitten Sie nun, diesen zu prüfen und gerne auch von mehreren Parteien an den Magistrat offiziell zu senden.
Gleichwohl geht dieser Entwurf u.a. auch an verschiedene mit den zunehmenden Starkregenereignissen und deren Folgen beschäftigte Ämter und Personen zu. Aus dem Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 14.8.2017 (B 258) geht ja hervor, dass sich zu dieser Thematik bereits Arbeitgruppen gebildet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Frankfurter Berg
Ansprechpartner: Eberhard Centner
Holunderweg 137
60433 Frankfurt
Telefon 069 90 54 88 22
Anregung
Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Frankfurt Berg bei Starkregenereignissen
Der Magistrat wird gebeten
- mitzuteilen, warum im Bereich Holunderweg 101-187, Azaleenweg 94-116 und in weiteren Bereichen des Frankfurter Bergs seit dem Jahr 2014 jährlich bei Starkregenereignissen die Keller volllaufen;
- mitzuteilen, ob bei den Neubebauungen im Bereich Azaleenweg in den vergangenen Jahren die zusätzlich notwendigen Kapazitäten berechnet und entsprechende Anpassungen vorgenommen wurden, besonders bezüglich des Sammelbeckens, das eigens wegen vorgekommener gleicher Ereignisse in den 1970-er Jahren vergrößert wurde und
- weitere Maßnahmen zu prüfen und zu treffen, um die Hausbesitzer und Bewohner zukünftig vor diesen Ereignissen zu schützen,
- den betroffenen Bürgern eine transparente und verständliche Darstellung über die derzeitige Situation zu geben und gemeinsam mit diesen Lösungen zu entwickeln
Begründung:
In den Jahren 2014-2017, zuletzt am 15.8.2017, kam es jährlich in Folge von starken Regenfällen zum Volllaufen der Keller mit entsprechendem Wasserschäden von mindesten 50 Häusern im Bereich Holunderweg und Azaleenweg. Auch aus anderen Gebieten des Frankfurter Bergs wurde von Schadensereignissen durch den Starkregen berichtet. Eine Überprüfung der Kapazitäten und Funktionsfähigkeit des Kanalsystems inklusive des Sammelbeckens sind vor diesem Hintergrund notwendig, insbesondere da vor wenigen Jahren wesentliche Flächen in der Nähe bebaut wurden und viele zusätzliche Anschlüsse an das Kanalsystem hinzukamen.
Die Überflutungen der Keller geschahen vielerorts trotz Einrichtungen von Rückstausicherungen.
17.8.2017 Frankfurter Neue Presse – 23 Zehn-Liter-Eimer voll Wasser aus dem Keller geholt
Früher, in den siebziger Jahren, war es ähnlich schlimm, erinnert sich Wilhelmine Brunner. Oft stand das Wasser in jenem Haus, dass sie und ihr Mann, Wolfgang Brunner, 1978 im Holunderweg bezogen. Die städtischen Kanäle haben es nicht geschafft, das Wasser abzuleiten. „Der Bürgerverein, dessen Vorsitzender ich lange war, setzte sich für einen Ausbau des Kanals ein“, erinnert sich Wolfgang Brunner. Es half: Danach hatten die Häuser am Westende des Holunderwegs trockene Keller. „Doch seit ein paar Jahren wird es wieder schlimmer“, sagt Karl Heinz Back. Einmal im Jahr stehe wieder Wasser im Keller – so wie nach den schweren Regenfällen vom Dienstag.
Mehr als 20 Häuser sind davon betroffen, zwischen sieben und 20 Zentimeter hoch stand das Wasser. Mit am schlimmsten traf es Eberhard Centner und seine Nachbarin, Brigitte Reuter. „Im Bad im Keller steht immer noch ein wenig Wasser“, erzählt Reuter.
Mit Eimern und Pumpen
Durch den Abfluss im Kellerboden stieg bei Reuter das Wasser, ob es aus dem Kanal oder von dem Abfluss am Kellereingang kam, könne sie nicht sagen. „Nach 15 Minuten sank der Wasserspiegel wieder.“ Bei Centners Kellereingang ist anhand der Spuren zu sehen, wie hoch das Wasser stand. Seit er vor einigen Jahren 400 Euro für einen Feuerwehreinsatz zum Kellerauspumpen zahlte, kaufte er eine Pumpe – und pumpt das Wasser nun selbst in den Garten. „Wir haben 23 Zehn-Liter-Eimer voll Wasser aus dem Keller hinausgetragen“, sagt Wilhelmine Brunner.
Die Anwohner sind überzeugt, dass sie wieder Wasser im Keller haben, weil die vor 25 Jahren erweiterten Kanäle heute zu klein sind. Immerhin seien weitere Häuser gebaut worden. Die Stadt müsse die Kanäle den neuen Gegebenheiten anpassen, fordern sie.
Doch Werner Kristeller, technischer Betriebsleiter der Stadtentwässerung, erklärt, die Kanäle im Viertel seien „ausreichend dimensioniert“. Am Frankfurter Berg gebe es getrennte Kanäle für Regenwasser und das Schmutzwasser aus den Haushalten. „Die Regenwasserkanäle haben im Holunderweg anfangs 30, später 50 Zentimeter Durchmesser. Das sei groß genug. Von dort werde es zu einem Sammler unter dem Berkersheimer Weg und von dort in die Nidda geleitet.
Wasser läuft auf Straßen
Die Kanäle seien – wie in ganz Deutschland – ausgelegt, um einen Starkregen abzuleiten, wie er alle fünf bis zehn Jahre auftrete. „Der Regen am Dienstag war jedoch in vielen Teilen Frankfurts stärker, stellenweise sogar soviel wie bei einem hundertjährigen Regen.“ Dafür seien die Kanäle nicht ausgelegt. „Sind die Kanäle voll, läuft das Wasser auf die Straße.“
Das geschah auch im Holunderweg, wie Wolfgang Brunner erklärt. „Die Bürgersteige waren nicht mehr zu sehen, so hoch stand das Wasser,“ Steige das Wasser wegen starken Regens noch weiter, laufe es in die Gärten, sagt Kristeller, das sei kalkuliert. „Für diesen Fall müssen die Hauseigentümer selbst vorsorgen.“ Die Stadt könne schon aus Platzgründen unter den Straßen keine Kanäle bauen, die groß genug seien, um so viel Wasser schnell abzuleiten. Auch sei der Frankfurter Berg aus Sicht der Stadtentwässerung kein problematischer Stadtteil hinsichtlich der Größe der Kanäle
Die Feuerwehr verzeichnete am Dienstag für die Freiwilligen sowie die Berufsfeuerwehr 287 Unwettereinsätze, darunter 129 umgestürzten Bäume oder umherliegende Äste sowie 147 Wasserschäden. Sie verteilen sich gleichmäßig über das ganze Stadtgebiet, erklärt die Feuerwehr. Schwerpunkte habe es nicht gegeben. Am Frankfurter Berg waren sieben dieser Einsätze, zwei davon im Holunderweg.
17.8.2017 E-Mail an alle Mitglieder des Ortsbeirats 10
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem heutigen Unwetter mit Starkregen sind erneut in unserer Straße (Holunderweg am Frankfurter Berg) viele Keller vollgelaufen, auch unserer. Das Wasser drückte wieder aus der Kanalisation nach oben in die Keller.
Die Starkregenereignisse nehmen immer weiter zu. In den letzten drei Jahren mussten wir dreimal den Keller auspumpen (lassen). Die öffentliche Kanalisation scheint dieser Situation nicht gewachsen zu sein. Ich bitte dringend um eine Antwort, wieso der Ortsbeirat dieses Problem ignoriert.
Auf meine Mail vom 18.6.2017 (s.u.) habe ich von keinem Mitglied des Ortsbeirats 10 eine Antwort erhalten. Auf der aktuellen Tagesordnung des Ortsbeirats 10 für den 22.8.2017 ist kein Antrag zu diesem Thema zu finden. Hier werden die Bürger im wahrsten Sinne des Wortes im Regen stehen gelassen.
Mit der erneuten Bitte um Rückmeldung und der dringenden Bitte, einen entsprechenden Antrag an den Magistrat auch für den Frankfurter Berg einzureichen mit der Prüfung der öffentlichen Kanalisation in den betroffenen Gebieten (Abschnitt Holunderweg parallel zum Azaleenweg).
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Centner
18.6.2017 E-Mail an alle Mitglieder des Ortsbeirats 10
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der Frankfurter Rundschau vom 17.Juni 2017 zu entnehmen ist beschäftigte sich der Ortsbeirat 14 (Harheim) mit dem Thema „Schutz vor Starkregen“.
„Anfang Juni hat es im Stadtteil so heftig geregnet, dass Straßen überschwemmt worden und Keller vollgelaufen sind. Das beanstandet die CDU im Ortsbeirat 14“ und fordert die Stadt auf, mitzuteilen, „ob bei Starkregen das Kanalnetz an allen Stellen ausreichend ist“.
Ich frage den Ortbeirat 10, wieso eine entsprechende Anfrage im Ortsbeirat im Jahr 2016, nachdem durch Starkregen zweimal innerhalb von Jahren Keller am Frankfurter Berg wegen der überlasteten Kanalisatin vollgelaufen waren, nicht entsprechend reagiert hat. In einer Bürgerfragestunde wurde genau dieses Thema vorgebracht, aber leider durch den Ortsvorsteher Robert Lange (CDU) abgewiegelt. Die CDU im Ortsbeirat meinte damals, es sei Aufgabe der Hausbesitzer, sich um entsprechenden Schutz zu kümmern.
Beim ersten Vollaufen des Kellers bei uns musste die Feuerwehr anrücken, wobei eine Rechnung über 400,00 Euro fällig wurde.
In Harheim wird die Stadtentwässerung nun aktiv, so heißt es weiter im Artikel und die öffentliche Kanalisation wird inspiziert.
Wieso geht dies in Harheim und nicht am Frankfurter Berg?
Wieso agiert die CDU in Harheim wirkungsvoller für die betroffenen Bürger als im Ortbeirat 10?
Mit der Bitte um Rückmeldung und an die Parteien, einen entsprechenden Antrag an den Magistrat auch für den Frankfurter Berg einzureichen.
Freundliche Grüße
Eberhard Centner
Nachdem es 2015 und 2016 wieder zu Starkregenereignissen kam, wandten sich Betroffene am 18.7.2017 an den Ortsbeirat 10. Der Ortsbeiratsvorsitzende Robert Lange (CDU) wiegelte das Thema in der Ortsbeiratssitzung ab und teilte lapidar mit, dass es allein die Aufgabe der Hausbesitzer sei, sich um entsprechenden Schutz zu kümmern.
2016
Messwerte wurden 2016 nicht erfasst.
2015
Starkregenereignis
Messwerte wurden 2015 nicht erfasst.
2014
Starkregenereignis
Messwerte wurden 2014 nicht erfasst.
Es liefen die Keller vieler Bewohner des Frankfurter Bergs voll. Besonders der untere Teil des Holunderwegs war betroffen.



















